SCHEIBENTÖNUNG
Wir tönen Ihr Autoglas ausschließlich mit Qualitätsfolien der Anbieter.
Durch ein spezielles Heißfönverfahren passen wir die Folie auch an gewölbte Heck- und Seitenscheiben an und können somit fast alle Heckscheiben in einem Stück beschichten. Blend- Sicht- und Hitzeschutz können wir Ihnen mit speziellen Flachglasfolien auch für Zuhause oder dem Büro anbieten.
Wir beschichten ihr Autoglas ausschließlich mit Qualitätsfolien der namhaftesten Anbieter. Blend-, Sicht- und Hitzeschutz bieten wir mit speziellen Flachglasfolien auch für ihre Gebäudefenster an! Gut 100 verschiedene Tönungsfarben und Tönungsgrade umfasst unser riesiges Sortiment ebenso wie eine transparente Sicherheitsfolie, die auf klaren vorderen Seitenscheiben verwendet werden darf und beim Brechen der Scheibe die Splitter zusammenhält.
Bei einem persönlichen Beratungstermin können Sie unsere Folienmuster einsehen und die für Sie passende Farbe auswählen. Ebenso sind bei uns komplette Foliensets zum Selbsteinbau erhältlich. Hier können Sie wählen zwischen universellen Folienstücken und passgenau für Ihr Fahrzeug vorbereiteten Folien.
Gesetzliche Situation in Deutschland: Welche Art der Beschichtung ist erlaubt?
Beschichtung der Heckscheibe – ERLAUBT
- zweiter Außenspiegel muss vorhanden sein
- ABE liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt und ist mitzuführen
- Abnahme durch Prüfinstitut (z. B. TÜV) nicht notwendig
Beschichtung auf den hinteren Seitenscheiben – ERLAUBT
- ABE liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt und ist mitzuführen
- Abnahme durch Prüfinstitut (z. B. TÜV) nicht notwendig
Beschichtung der vorderen Seitenscheiben – BEDINGT ERLAUBT
- Lichtdurchlässigkeit Glas/Film muss höher als 70 % sein (ABE vorhanden für Safety Film auf )
- Film muss optisch einwandfrei verlegt sein
- Einzelabnahme und Eintragung durch Prüfinstitut (z. B. TÜV)
Beschichtung der Frontscheibe – GANZFLÄCHIG NICHT ERLAUBT
- maximal 10 cm im oberen Bereich
- maximal 10 % der Scheibenflächen